Lizenzbedingungen für Whiteboard-Produkte
Die AAP Lehrerwelt GmbH bietet im Persen Verlag Webshop Whiteboard-Produkte zum kostenpflichtigen Download an. Für diese gelten folgende, gegenüber den übrigen Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangige Sonderregelungen:
Der Käufer erwirbt von der AAP Lehrerwelt GmbH Standardsoftware, um diese für den Unterricht an einer Schule einzusetzen. Die Lizenz wird vom Käufer entweder als Schullizenz für eine Schule oder als Einzellizenz erworben. Welche Lizenz erworben wird, kann der Rechnung entnommen werden.
(1) Vertragsgegenstand
a) Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung der Software und die Einräumung der unter (2) beschriebenen Nutzungsrechte.
b) Die Vertragssoftware wird dem Erwerber unter www.persen.de zum Download bereitgestellt.
c) Indem der Erwerber die Software herunter lädt und installiert oder anderweitig darauf zugreift, erklärt er sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden. Sollte er nicht damit einverstanden sein, ist der Erwerber nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren, herunter zuladen und auf irgendeine Art und Weise zu nutzen.
d) Eine Garantie für die Beschaffenheit wird nicht gewährt.
e) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
(2) Rechtseinräumung
a) Bei Erwerb einer Einzellizenz gilt Folgendes: Der Käufer erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Die Vertragssoftware darf nur durch den Käufer selbst genutzt werden.
Beim Erwerb einer Schullizenz gilt ferner: Der Käufer erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Der Verkäufer gewährt das Recht, die Software auf einem oder mehreren Servern bzw. in einem lokalen Netzwerk der erwerbenden Institution zu nutzen. Die Anzahl der Computer im lokalen Netzwerk ist dabei nicht beschränkt. Zudem ist die Unterrichtsvorbereitung auf einzelnen privaten bzw. nicht des Käufers gehörenden Computern für Lehrer der erwerbenden Institution zulässig. Diese kann entweder über einen Zugang zum Server bzw. zu den Servern oder dem Netzwerk des Käufers geschehen oder durch Installation auf einem einzelnen Computer im Sinne der oben genannten Einzellizenz. Jeder einzelne Nutzer hat die Lizenzbestimmungen zu achten.
b) Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Käufer. In keinem Fall hat der Käufer das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z. B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Abs. 4 bleibt unberührt, es sei denn es handelt sich um einen Lehrer, der bei der erwerbenden Institution angestellt ist.
c) Der Käufer ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Käufer wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen. Der Erwerber ist berechtigt, die Dateien zu bearbeiten und zu verändern sowie diese Änderungen zu speichern, z. B. wenn im Unterricht ein Arbeitsstand gespeichert werden soll. Eine Weitergabe dieser Bearbeitung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Das bestimmungsgemäße Ausdrucken von ggfs. von der Software angebotenen Materialien sowie das Anfertigen von Kopien dieser Materialien sind ausschließlich für den Unterrichtsgebrauch gestattet.
d) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen. Insbesondere sind sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Erstellungsstufen der Software unzulässig.
e) Der Käufer ist berechtigt, die erworbene Vertragssoftware einem Dritten dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder dem Verkäufer übergeben. Auf Anforderung des Verkäufers wird der Käufer ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen. Des Weiteren wird der Käufer mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß § 2 vereinbaren.
f) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.
(3) Gewährleistung
a) Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass der Käufer die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.
Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den genannten Anforderungen nicht gerecht wird.
b) Ist der Käufer Unternehmer hat er die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
c) Ist der Käufer Verbraucher, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln unbeschränkt Anwendung.
d) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei Jahren bzw. in einem Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet.
(4) Haftung
a) Der Verkäufer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
c) Eine weitergehende Haftung des Verkäufers besteht nicht.
d) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Verkäufers.
Hier können Sie den Lizenzvertrag herunterladen und ausdrucken.